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Internationale Paketversandvereinbarung

Aufgrund der Besonderheiten des internationalen Transports müssen Sie die Regeln für den internationalen Paketversand einhalten. Bitte lesen und akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig.

Paketkompensationsstandards:

Wenn Ihre Produkte während des Versandprozesses aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von JoyaBuy liegen, verloren gehen, in der Menge fehlen, beschädigt, verzögert oder vom Zoll beschlagnahmt werden, ist JoyaBuy nicht für eine Entschädigung verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Verantwortung für indirekte oder nicht realisierte Gewinnverluste. Weitere Details finden Sie im Abschnitt „Versicherung und Entschädigung“.

JoyaBuy ist in den folgenden Situationen nicht für eine Entschädigung verantwortlich (für nicht versicherte Pakete):

  1. Keine Entschädigung für den Verlust von Sendungen aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen oder Zollproblemen.
  2. Wenn die gelieferten Artikel gegen Verbots- oder Beschränkungsvorschriften verstoßen und von der zuständigen Behörde gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften beschlagnahmt oder behandelt werden, wird keine Entschädigung gewährt.
  3. Keine Entschädigung, wenn das Paket unversehrt und ohne Anzeichen von Manipulation ist, das Gewicht unverändert ist, aber die inneren Teile bei der Lieferung fehlen oder beschädigt sind.
  4. Wenn die Sendungsverfolgung zeigt, dass die Lieferung nicht korrekt erfolgt ist und der Logistikanbieter bestätigt, dass das Paket vom Zoll beschlagnahmt wurde, gilt die Anfrage des Logistikanbieters, und es wird keine Entschädigung gezahlt.
  5. Keine Entschädigung für den Verlust der Sendung oder den Mangel an Inhalten aufgrund der Verantwortung des Kunden oder der Natur des versendeten Artikels selbst.
  6. Keine Entschädigung, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Anfrage stellt und keinen Anspruch auf Entschädigung erhebt.
  7. Keine Entschädigung, wenn internationale Post vom Zielland gemäß seinen nationalen Gesetzen zurückgehalten, beschlagnahmt oder zerstört wird.

Verbotene Artikel

Einhaltung der nationalen Vorschriften zu verbotenen und eingeschränkten Postsendungen in unserem Land:

  1. Nationale Vorschriften:
    • Einhaltung der Ankündigung der Staatlichen Postverwaltung, des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und des Ministeriums für Staatssicherheit zur Veröffentlichung der “Verordnung über die Verwaltung verbotener Postsendungen”.
    • Einhaltung der Verordnung Nr. 43 der Allgemeinen Zollverwaltung (Liste der verbotenen und eingeschränkten Ein- und Ausfuhrgüter der Volksrepublik China).
  2. Artikel, die nicht per Post versendet werden dürfen:
    • Artikel, deren Umlauf oder Versand gemäß nationalem Recht verboten ist.
    • Explosive, entzündliche, ätzende, radioaktive oder giftige gefährliche Gegenstände.
    • Veröffentlichungen, Bücher, Quellen oder Gegenstände mit reaktionären oder obszönen Inhalten.
    • Alle Arten von Währungen.
    • Artikel, die gegen die öffentliche Gesundheit verstoßen.
    • Artikel, die leicht verderben.
    • Lebende Tiere (außer Bienen, Seidenraupen und Blutegeln, sofern die Verpackung die Sicherheit der Arbeiter gewährleistet).
    • Unzureichend verpackte Artikel, die eine Gefahr für die Arbeiter darstellen oder andere Pakete verschmutzen oder beschädigen können.
    • Andere Artikel, die nicht für den Versand per Post geeignet sind.
  3. Artikel, die gemäß den Postvorschriften verboten sind:
    • Artikel mit Eigenschaften oder Verpackungen, die Postmitarbeiter verletzen oder andere Pakete oder Postausrüstungen verschmutzen/beschädigen können.
    • Artikel mit Metallsiegeln oder anderen scharfen Kanten, die den Postprozess behindern können.
    • Alle Arten von Schusswaffen, Munition, explosiven, entzündlichen, ätzenden und radioaktiven Gegenständen oder Behältern, starken Giften, Betäubungsmitteln, biochemischen Produkten und infektiösen Gegenständen.
    • Alle Arten von Veröffentlichungen, Propaganda oder Drucksachen, die die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft gefährden oder obszöne Inhalte enthalten können.
    • Alle Arten von Gegenständen, die die öffentliche Gesundheit gefährden können.
    • Dokumente oder Gegenstände, die im Empfängerland nicht akzeptiert oder nicht zum Umlauf zugelassen sind.